Hund mit Zuchtrecht....?!?

Sicherlich haben sie schon des öfteren erlebt das Hunde mit Deckrecht/Zurecht o.ä. Angeboten werden.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wirklich warum darüber viele so ein "Geheimnis" machen und es nur wenige bis garkeine Infos dazu im Netz zu finden sind...

 

Die erste Frage ist vermutlich, warum tut man sowas?

Fast jeder Züchter hat den Wunsch aus einer guten Zuchtverpaarung das beste Tier zu behalten um mit diesem wiederum weiter in seiner Zucht aufzubauen oder Nachfolger für aus der Zucht ausgeschiedene Hunde zu haben. Auch tut man dies gerne um den eigenen Genpool nicht zu eng werden zu lassen, sodass man verschiedene nicht Verwandte Hunde benötigt. Außerdem gestaltet sich die Suche nach passenden Zuchthunden manchmal als sehr schwierig. Es gibt zudem viele weitere Gründe warum man gerade DIESEN Hund in seiner Zucht haben möchte... Dies hieße jedoch das man irgendwann Unmengen an Hunden in seinem Haushalt zu betreuen hätte.

Aus diesem Grunde sucht ein Züchter gerne für seine Zukunftshunde ein schönes Zuhause, oder gibt die aus der Zucht ausgeschiedenen Hunde ab...

Wenn sie einen solchen Hund mit Zuchtrecht erwerben, bedeutes dies zugleich das der Züchter ein extrem hohes Vertrauen zu Ihnen hat!! Bitte Mißbrauchen sie dieses nicht!!!!!!!!

Grundsätzlich gilt bei mir man kann über alles Reden und Lösungen finden!

Wir haben sowohl Rüden als auch Hündinnen mir Zuchtrecht für uns in Pflegefamilien.Davon sind einige bereits in den Besitz der Halter übergegagen ;-) Jeder hat seine individuelle Vereinbarungen, passend für uns und die Halter zugeschnitten

An Rüden wären hier zu bennen Arman, Xenon, Baron Browny, Duke, Obelix...

An Hündinnen wären zu bennen Ella, Micky, Josy, Urmel,..

Und auch wir sind selber in einer Vereinbarung mit einem Züchter. Damals Harry und aktuell Sammy sind hier insbesondere zu bennen. Unsere ehemlaige Schoko stammt aus einer Vereinbarung 1 Welpe aus dem Wurf für uns

Für weitere Infos ruft uns gerne an. Durch die neuen Änderungen des TschG suchen wir aktuell für mehrerer Hunde aus unserem bestehenden Rudel sowie für zukünftige vielversprechnde Welpen passende Menschen.

Zuchtrecht für Rüden

Hier mal Beispiele in einem groben Rahmen wie so ein Zuchtrecht aussehen kann. Finanzielle Dinge und Sonstige Absprachen werden im Vertrag schriftlich festgehalten und sind variabel zu den hier aufgeführten durchaus auch anders zu handhaben.

 

A.) Sie erwerben einen Rüden mit vollem Zuchtrecht des Züchters.

 

Das heißt Sie Verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden komplett vom Züchter im entsprechendem Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.

Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze ect.pp.

Jedoch sollte er für eine Bedeckung von Hündinnen des Züchters oder als Deckrüde für Fremdhunde angeboten werden, sollte dies unkompliziert machbar sein. Verhandlungen zu Decktaxe ect.pp. liegt beim Züchter.

Sollte eine Kastration notwendig sein, aus Medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen.

Keine Sorgen müsssen Sie haben das Deckrüden nach seiner ZZL "permanent" irgendwelche Hündinnen belegen sollen. In der Regel beschränken sich Bedeckungen auf 2-4 x im Jahr...

 

 

B.) Sie erwerben einen Rüden mit Zuchtrecht für beide Seiten.

 

Das heißt Sie Verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden hälftig von beiden Parteien im entsprechendem Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.

Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze ect.pp.

Jedoch sollte er zur Bedeckung der Hündinnen vom Züchter benötigt werden, sollte dies unkompilziert machbar sein.

Sie dürfen den Rüden ebenfalls zur Bedeckung Ihrer Hündinnen frei verwenden.

Bei Fremdbedeckungen steht beiden Parteien die halbe Decktaxe zu.

Sollte eine Kastration notwendig sein, aus Medizinischen oder sonstigen Gründen, ist dies VORHER mit dem Züchter abzusprechen.

 

C.) Sie erwerben einen Rüden "ohne eigenes Zuchtrecht" des Züchters.


Sie erwerben einen Rüden wie einen ganz normalen Welpen mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalter. Sie erhalten die Papiere.

Sie können ihn kastrieren oder auch nicht, decken lassen oder auch nicht...

Häufig werden Absprachen getroffen das der Rüde nach ZZL eine vergünstigte Decktaxe für die Hündinnen des Züchters erhält, oder aus dem ersten Nachwuchs ein Welpe für den Züchter reserviert ist.

Zuchtrecht bei Hündinnen

Bei Hündinnen gestaltet sich das ganze meist für den neuen Halter als etwas "Problematischer", da viele ihren Hund nicht für Tage bzw. Wochen aus der Hand geben wollen. Diese Sorgen sind ansich völlig unbegründet. Der Züchter wird in der Zeit des Werfens und Aufzucht alles erdenkliche tun um die Hündin in bester Gesundheit und Laune zu halten ;-) da sich ihr Wohlbefinden auch auf die Welpen niederschlägt. Je nachdem wie fit der neue Halter in Sachen Welpenaufzucht usw. ist, belässt der Züchter die Hündin auch beim Halter.

 

Auch hier mal einige Beispiele wie so ein Zuchtrecht aussehen kann:

 

A.) Sie erwerben eine Hündin mit vollem Zuchtrecht des Züchters

Das heißt Sie Verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden komplett vom Züchter im entsprechendem Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.

 

Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze ect.pp.

Die Hündin steht dem Züchter je nach Vereinbarungen der Details für 1-5 Würfe zur Verfügung. Die meisten Züchter nehmen in der Regel 1-3 Würfe in Anspruch. Hiernach werden selbstverständlich auch die Papiere der Hündin dem Halter übergeben. Oft ist es auch so, wenn die Hündin nicht die Erwartungen im ersten Wurf erfüllt oder z.b. ein sehr starker Wurf gefallen ist, der Züchter auf weitere Würfe verzichtet und die Hündin somit sofort aus der Zucht genommen wird.

 

B.) Sie erwerben eine Hündin mit beidseitigem Zuchtrecht

Das heißt Sie Verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden jeweils hälftig von beiden Seiten im entsprechndem Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Züchter.

 

Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze ect.pp.

Hierbei gibt es nochmals verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Würfe werden im Wechsel/in Absprache getätigt
  • Die Würfe werden hälftig geteilt
  • Der Züchter sucht sich vorrangig Welpe(n) aus den gefallenen Würfen raus
  • Der Züchter hat das Recht an 1-2 Würfen
  • ....

Diese Möglichkeiten des Zuchtrechts werden gerne von Neuzüchtern in Anspruch genommen, da sie vom erfahrenem Züchter in der Regel bei dieser Art der Absprachen sehr eng betreut werden und alles in Zusammenarbeit geplant wird. Je nach Vereinbarungen sucht man gemeinsam passende Deckrüden aus usw. Oft wird hierbei auch Vereinbart -falls vorhanden- das die Deckrüden beiderseitig Ihren Einsatz finden.

Da bei dieser Form des Zuchtrechts der Züchter starkes Mitspracherecht hat, wird diese Möglichkeit jedoch sehr selten von den neuem Halter der ebenfalls erfahrener Züchter ist gewählt, da man nicht die "alleinige" Entscheidungsgewalt hat.

Um es für beide Seiten einfacher zu halten wird oftmals die Form gewählt das der Züchter 1-3 Würfe erhält und danach die Papiere dem Halter (ebenfalls Züchter) übergeben werden, sodass dieser sich dann seine eigenen Würfe alleinentscheidend ziehen kann. Also ähnlich wie unter Punkt A beschrieben, nur das hier die Pflicht des kastrierens entfällt ;-)

Außerdem wird gerade bei dieser Art des Zuchtrechts in welche beide Seiten Rechte an Würfen haben, vieles nur mündlich vereinbart da hierdurch eine gewisse flexiblität, die hierbei oft notwendig ist, erhalten bleibt.

Diese Formen des Zuchtrechts werden daher häufig auch nur unter Bekannten, Verwandten oder engen Freunden gewählt.

 

C.) Zuchtrecht beider Seiten "eingeschränkter"

Das heißt Sie Verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden hierbei meist hälftig von beiden Parteien im entsprechndem Alter getragen. Oft trägt bei dieser Form auch nur der Züchter die Kosten. Die Papiere verbleiben beim Züchter.

 

Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze ect.pp.

Der Züchter zieht sich 1-2 Würfe aus der Hündin.

Der Halter zieht sich 1-2 Würfe aus der Hündin.

In der Regel wird oftmals nur 1 Wurf je Partei vereinbart.

Meist wird hierbei auch ein kastrieren nach erfolgten Wurf vereinbart (danach Übergabe der Papiere)

Diese Art wird gerne von Haltern gewünscht die "nur einen Welpen aus der Hündin" behalten möchten oder nicht extra für einen Wurf in das Prozedere eines Zuchtvereins einsteigen wollen.

 

D.) Sie erwerben eine Hündin "ohne eigenes Zuchtrecht des Züchters"

Das heißt Sie Verfügen über den Hund mit allen Rechten und Pflichten eines Hundehalters. Die ZZL Untersuchungen werden komplett vom Halter im entsprechndem Alter getragen. Die Papiere verbleiben beim Halter.

Sie dürfen alles mit dem Hund machen welches nicht seine Zuchtfähigkeit einschränkt. Also egal ob er nur Familienhund bei Ihnen ist, Hundesport macht, Therapieeinsätze ect.pp.

Die Hündin wird vom neuen Halter in die Zucht gebracht. Der Züchter darf sich aus 1-5 Würfen jeweils 1-2 Welpen vorrangig aussuchen.

Diese Variante wird gerne gewählt wenn die Hündin ebenfalls an Züchter abgegeben wird welchen z.b. das Startkapital für gute Zuchthunde fehlt um es mal so salopp zu bezeichnen. Auch wird diese Form gerne vom abgebenden Züchter gewählt wenn die Hündin z.B. weiter weg ihr neues Zuhause erhält. Oder auch wenn der Abgebende Züchter gerne eine Nachzucht aus der Linie behalten möchte, aber halt die Generation der abgegebenen Hündin "überspringen" möchte.

Alles weitere zu den Beispielen ist in der Regel in einem Vertrag festgehalten. Sehr häufig werden jedoch auch nur mündliche Absprachen vereinbart. Auch dies ist ein Beweis dafür welch großes Vertrauen der Züchter in Ihnen hat!

 

In unserer Zucht gilt:

 

Ich bin kein Unmensch und sie müssen auch keine Sorgen habe das ich Ihnen "auf den Wecker gehe". Erziehung, Ausbildung usw. können Sie immer so handhaben wie Sie möchten (solange es nicht um Tierschutzwidrigkeiten handelt).

 

Und man kann über alles Reden!